Diese Rahmenausschreibung regelt die allgemeinen Grundlagen für vorgabewirksame und nicht vorgabewirksame Wettspiele der Golfanlage DL Golf & Fitness eG. Unabhängig davon wird für jedes Wettspiel eine Turnierausschreibung aufgestellt, in der ergänzende und konkretisierende Informationen gegeben werden.
1. Spielbedingungen:
Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes e.V. und den Platzregeln der Golfanlage DL Golf & Fitness eG. Die Wettspiele werden nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnung ist im Sekretariat möglich.
2. Haftung:
Die Golfanlage DL Golf & Fitness eG haftet nicht bei Unfällen oder sonstigen Vorkommnissen. Dies wird durch die Turnieranmeldung des Spielers ausdrücklich zur Kenntnis genommen und anerkannt.
3. Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind Amateure, die einem DGV-Mitglied angehören oder (bei einem Heimatclub im Ausland) deren Club dem in seinem Land zuständigen nationalen Verband angeschlossen ist. Erforderlich ist die Platzreife.
4. Meldungen/Meldeschluss:
Die Meldungen erfolgen grundsätzlich durch Eintrag in die im Clubhaus aushängende Nennungsliste oder im Internet unter www.golf.de. Der Meldeschluss wird in den jeweiligen Einzelausschreibungen geregelt.
5. Nenngebühr:
Die Nenngebühr ist vor dem Start zu entrichten. Nach Meldeschluss befreit Nichtantreten nicht von der Zahlung des Nenngeldes.
6. Wettspielleitung:
Die Mitglieder der Wettspielleitung werden in der Einzelausschreibung oder vor Beginn des Wettspiels namentlich bekannt gegeben.
7. Zusammenstellung der Spielergruppen:
Die Zusammenstellung der Spielergruppen wird in den jeweiligen Einzelausschreibungen geregelt.
8. Üben auf dem Platz:
Das Bespielen des Platzes an einem Turniertag ist bis 2 Stunden vor dem 1. Start erlaubt und gilt nicht als Üben (R 7-1).
9. Spielgeschwindigkeit:
Jeder Spieler muss ohne unangemessene Verzögerung und in Übereinstimmung mit jeder von der Spielleitung für das Spieltempo ggf. erlassenen Richtlinie spielen. Zwischen Beendigung eines Loches und dem Abspielen am nächsten Abschlag darf der Spieler das Spiel nicht unangemessen verzögern. Insbesondere ist jeder Spieler dafür verantwortlich, dass die Runde der Spielergruppe zügig und ohne unangemessene Verzögerung gespielt wird.
Stellt die Spielleitung fest, dass eine Spielergruppe den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren hat (mehr als eine Bahn), so kann sie eine Ermahnung aussprechen bzw. entsprechende Sanktionen gemäß den DGV-Regularien aussprechen.
10. Spielunterbrechung:
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr (z. B. Gewitter) ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich in einem Lochspiel oder einer Spielergruppe zwischen dem Spielen zweier Löcher befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung die Wiederaufnahme angeordnet hat.
Befinden sie sich beim Spielen eines Loches, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen (Ball liegen lassen und markieren) und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt es ein Spieler unverzüglich zu unterbrechen, so ist er zu disqualifizieren, sofern nicht das Erlassen dieser Strafe nach Regel 33-7 gerechtfertigt ist. Es gelten die folgenden Signaltöne:
unverzügliche Unterbrechung des Spiels:
– ein langer Signalton
sonstige Unterbrechung des Spiels
– wiederholt drei aufeinander folgende Signaltöne
Wiederaufnahme des Spiels:
– wiederholt zwei kurze Signaltöne
Unabhängig hiervon obliegt die Spielunterbrechung bei Blitzgefahr der Eigenverantwortung des Spielers.
11. Abgabe der Zählkarten:
Die Zählkarten sind bei der Spielleitung oder einer beauftragten Person im Clubhaus unverzüglich nach Beendigung des Wettspiels abzugeben nachdem der Zähler sie unterschrieben und der Spieler sie gegengezeichnet hat. Die Zählkarte gilt als eingereicht, wenn diese im Clubhaus abgegeben wurde. Proteste müssen unverzüglich eingereicht werden.
12. Stechen:
Lochwettspiele, die nach 18 Löchern als „all square“ stehen, werden am nächsten Loch fortgesetzt, bis eine Partie ein Loch gewinnt (auf Loch 18 folgt Loch 1).
Im Zählspiel wird, soweit die Einzelausschreibung nichts anderes vorsieht, die Reihenfolge bei gleicher Punkt- und Schlagzahl wie folgt bestimmt: Für das Stechen zählen die besseren 9,6,3,1 Löcher nach dem Schwierigkeitsgrad (1, 18, 3, 16, 5, 14, 7,12, 9). Bei weiterer Gleichheit entscheidet das Los.
13. Beendigung des Wettspiels:
Lochspiele gelten mit der Meldung des Ergebnisses an die Spielleitung als beendet. Zählspiele gelten mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse und Aushang der Ergebnisliste nach der Siegerehrung als beendet. Proteste und Beanstandungen können der Spielleitung bis maximal 30 Minuten nach Aushang der Ergebnisse vorgetragen werden.
14. Preise:
Soweit in der Einzelausschreibung nichts anderes bestimmt ist, kann ein Spieler nur einen Preis gewinnen. Dabei gilt „Brutto vor Netto“. Sonderpreise können zusätzlich gewonnen werden.
Nearest to the Pin: Es zählt jeweils der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf dem Grün liegen.
Longest Drive: Es zählt jeweils der 1. Abschlag an dem jeweiligen Loch. Der Ball muss auf dem Fairway zur Ruhe kommen.
15. Golfcarts:
Ein Spieler und sein Caddie dürfen zu keiner Zeit während der festgesetzten Runde eine Beförderungsmittel benutzen, außer es ist von der Spielleitung ausdrücklich gestattet.
Ausnahme: Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung gestattet. Es besteht Attestpflicht.
16. Elektronische Kommunikationsmittel:
Das Mitführen betriebsbereiter elektronischer Kommunikationsmittel oder deren Benutzung, außer in Notfällen, ist Spielern und deren Caddies während des Spielens der festgesetzten Runde untersagt.
Stellt die Spielleitung im Falle einer Nichtbeachtung dieser Regelung eine schwere Störung des Spielbetriebs fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.
17. Datenschutz:
Im Rahmen der Wettspielabwicklung ist es unerlässlich, Personendaten zu veröffentlichen. Mit der Meldung zum Wettspiel willigt jeder Spieler auch in die Veröffentlichung seines Vor- und Nachnamens, seiner Vorgabe, seines Heimatclubs, seiner Startzeit und seines Wettspielergebnisses in einer Start- und Ergebnisliste sowie eventueller Fotos im Internet ein.
18. Änderungsvorbehalt:
Bis zum 1. Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabewirksamkeit). Nach dem 1. Start sind die Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.
19. Inkrafttreten:
Diese Rahmenausschreibung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt alle früheren Rahmenausschreibungen der DL Golf & Fitness eG.
Baustert, 20.01.2025
DL Golf & Fitness eG
Der Vorgabenausschuss
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